Schadenersatz
Die Bestimmung der Schadenhöhe erfolgt unter denselben juristischen Gesichtspunkten, unabhängig davon, ob es sich bei dem Schadenereignis um einen Unfall oder einen Behandlungsfehler handelt. Die einzelnen Schadenpositionen sind konkret zu ermitteln. Da im Bereich des schweren Personenschadens in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle eine Gesamtabfindung des Schadens angestrebt wird, kann durch Kapitalisierung der Schadenersatzansprüche sodann der Gesamtschadenersatzanspruch berechnet werden.
Schadenersatzanspruch
Schmerzensgeld
Das Schmerzensgeld ist der wohl bekannteste Schadenersatzanspruch. Hierdurch soll für den Geschädigten ein Ausgleich für seine immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, erzielt werden. Zur Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes gibt es verschiedene Faktoren zu bedenken. Es kommt hierbei auf den individuellen Einzelfall und insbesondere auch auf die zu erwartenden dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigungen und deren Bedeutung für den Einzelnen in der Zukunft an. Unter Umständen kann auch ein zögerliches Regulierungsverhalten des Versicherers zu einer Erhöhung des Schmerzensgeldes führen.
Erhöhung des Schmerzensgeldes bei inadäquater Schadensregulierung? – Laura Quirmbach in: ZfS – Zeitschrift für Schadensrecht, Deutscher Anwaltverlag, Heft 12/13, S. 670 ff.
Schmerzensgelderhöhung bei inadäquatem Regulierungsverhalten – aktuelle Rechtsprechung - Laura Quirmbach in: ZfS – Zeitschrift für Schadensrecht, Deutscher Anwaltverlag, Heft 12/17, S. 667 ff.
Verdienstausfall
Führen die Folgen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler zu einer zeitweisen oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ist der Ersatz des Verdienstausfallschadens für den Geschädigten von großer Bedeutung, da für ihn im Alltag eine finanzielle Lücke entsteht. Die Einnahmen fallen weg , während die Kosten in der Regel durch erhöhte Fahrtkosten, Zuzahlungen, etc. steigen, so dass es mitunter sogar zu einer unverschuldeten existentiellen Not kommen kann. Aus diesem Grunde sollte der Verdienstausfallschaden schnellstmöglich konkret bestimmt und geltend gemacht werden.
Zur Regulierung materieller Ansprüche bei schweren Personenschäden (Verdienstausfall) – Valeska Strunk und Helmut Gräfenstein in: ZfS - Zeitschrift für Schadensrecht, Deutscher Anwaltverlag, Heft 1/18, S. 8 ff.
Haushaltsführungsschaden
Es ist auch der Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass aufgrund der Folgen eines Schadensereignisses die bisher im Haushalt ausgeübten Tätigkeiten nicht oder nicht mehr vollständig übernommen werden können. Der Haushaltsführungsschaden ist nicht nur ein Schaden, der einer Hausfrau entsteht; er kann grundsätzlich bei jeder Person auftreten. Jeglicher Beitrag zur Haushaltstätigkeit ist zu betrachten und in einer Gesamtschau zu bewerten. Ein Haushaltsführungsschaden kann damit auch Berufstätigen entstehen. Es ist im konkreten Einzelfall zu ermitteln, welche Tätigkeiten der Geschädigte zuvor im Haushalt übernommen hat und inwiefern er seit dem Schadenereignis hierin beeinträchtigt ist.
Der Haushaltsführungsschaden. Berechnung, Beweislast und Schadenminderungspflicht – Valeska Strunk und Helmut Gräfenstein in: NZV – Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, C.H. Beck Verlag, Heft 4/2020, S. 176 ff.
Mehrbedarfsschaden
Alle Mehraufwendungen, die einem Geschädigten infolge eines Schadensereignisses entstehen, sind zu ersetzen. Hiervon sind einerseits der Pfelgemehraufwand, wie die Hilfe bei der täglichen Körperhygiene und Pflege und/oder eine Hilfestellung beim An- und Ausziehen, etc., als auch der weitere Mehraufwand, wie Fahrten und Begleitung zu Arzt- oder Therapiebesuchen, etc. umfasst. Diese Mehraufwendungen müssen konkret dargelegt werden. Es ist sinnvoll hier den Tagesablauf mit den unterschiedlichen Zeitangaben für die verschiedenen Unterstützungs- bzw. Hilfsleistungen zu skizzieren und Belege aufzubewahren. Zur Objektivierung kann es erforderlich sein, den Pflegemehrbedarf sachverständig feststellen zu lassen. Wir arbeiten mit qualifizierten und von den Haftpflichtversicherern anerkannten Sachverständigen zusammen.
Der Pflegemehrbedarf – Unterschiede zwischen Schadenersatzrecht und Sozialrecht (SGB XI) – Laura Quirmbach und Harald Beißwenger (zertifizierter Pflegesachverständiger) in: ZfS – Zeitschrift für Schadensrecht, Deutscher Anwaltverlag, Heft 2/17, S. 64 ff.
Reha-Management
Neben dem Ersatz des entstandenen Schadens ist es wichtig sein Leben nach dem Schadensereignis den Beeinträchtigungen anzupassen. Dies kann eine berufliche Neuorientierung, Umbauten im Haus, die bestmögliche medizinische und therapeutische Versorgung, etc. betreffen. Hierbei kann Reha-Management gegebenenfalls gute Unterstützung leisten. Je nach Einzelfall sollte daher mit dem Versicherer besprochen werden, ob es sinnvoll ist, einen Reha-Dienstleister hinzuzuziehen.
Das Reha-Management für Schwerstverletzte: Zum Arbeitskreis V des 60. Deutschen Verkehrsgerichtstages 2022 – Laura Quirmbach und Valeska Strunk in: DAR – Deutsches Autorecht, Ausgabe 1/2022, S. 13 ff.
eBroschüre, Reha-Management (Bals, Gräfenstein, Janeczek, Lauer, Laura Quirmbach, Scholz, Stürenberg; Vorwort Budel), Deutscher Anwaltverlag 2019, herausgegeben von rehacare GmbH
Kapitalisierung
Aus der Erfahrung heraus hat sich gezeigt, dass in der Regel ein Gesamtabschluss und damit eine Gesamtabfindung, sowohl der vergangenen als auch der zukünftigen Schadensersatzansprüche - soweit möglich - für alle Seiten vorteilhaft ist. Das Schadensereignis kann dadurch in gewisser Weise abgeschlossen und die Zukunft neu gestaltet werden. Bei der Bestimmung der Höhe des Kapitalbetrages ist jedoch große Vorsicht geboten, da viele Faktoren zu berücksichtigen sind.
Abfindung von Personenschäden durch Kapitalisierung. Laufzeit, Zinsfuß, Dynamisierung und Anspruch auf Kapitalisierung zugleich Nachschau auf den 57. Verkehrsgerichtstag Goslar – Valeska Stunk und Helmut Gräfenstein in: ZfS - Zeitschrift für Schadensrecht, Deutscher Anwaltverlag, Heft 8/19, S. 431 ff.
Abfindung von Personenschäden und vergleichsweise Regelung – Höhe der Abfindung – Valeska Strunk in: DAR – Deutsches Autorecht, Ausgabe 6/2019, S. 313 ff.
Kapitalisierungstabellen: Ersatzansprüche bei Personenschäden richtig berechnen – Autoren: Helmut Gräfenstein, Valeska Strunk, Sebastian Quirmbach, Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH