Behandlungsfehler

Sie vermuten oder haben bereits gutachterlich bestätigt bekommen, dass bei Ihnen eine Behandlung fehlerhaft durchgeführt wurde? Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Behandlungsfehler ist ein sehr komplexes Spezialgebiet, so dass Sie sich in jedem Fall einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt suchen sollten, welcher Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche hilft. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Sie die Beweislast tragen, sowohl für den Behandlungsfehler als auch für den daraus entstandenen Schaden. Nur unter gewissen Umständen ist es möglich, dass es zu einer sogenannten Beweislastumkehr kommt.

Für die erfolgreiche Durchsetzung möglicher Ansprüche ist es wichtig, dass schnellstmöglich die richtigen Schritte eingeleitet werden: die Behandlungsunterlagen sollten angefordert und medizinisch und juristisch bewertet werden. Auch ist es von großem Vorteil, wenn Sie gleich zu Beginn ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, am besten in chronologischer Reihenfolge, welches Sie stets weiterführen, um den Verlauf zu dokumentieren. So können auch später noch die einzelnen Umstände konkret zeitlich nachvollzogen werden.


siehe:
-        Die Rechtsprechung zur Arzthaftpflicht – Laura Quirmbach in: Fachtagung Personenschaden 2020/I, Nomos Verlagsgesellschaft 2020, S. 229 ff. 

Schadensersatz nach Behandlungsfehler

Sobald der Behandlungfehler feststeht, ist die Höhe des sich aus diesem ergebenden Schadens zu bestimmen. Hierzu sind die verschiedenen Schadensersatzpositionen, wie Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegemehrbedarf und weiterer Mehrbedarf zu ermitteln.

Wir befassen uns seit mehr als 10 Jahren ausschließlich mit der Regulierung von schweren Personenschäden und unterstützen hierbei sowohl Geschädigte und deren Angehörige, als auch Kollegen, die auf die Klärung von Haftungsfragen spezialisiert sind, bei der Schadensregulierung.


 

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